Versandinformationen
Lieferbedingungen:
Bei Anlieferungen sind die Waren auf Quantität und Qualität sofort zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Etikettierung nach dem deutschen Lebensmittelgesetz zu kontrollieren. Bei eventueller Feststellung von Mängel an der Etikettierung oder des Haltbarkeitsdatums ist der Kunde berechtigt, die Ware sofort dem Fahrer zurückzugeben. Die Firma Star Food Impex GmbH ist dann verpflichtet die Ware korrekt zu etikettieren und nachzuliefern oder eine Gutschrift zu veranlassen.Bei Rückgabe von Waren muss auf der Rechnung vermerkt werden (unter der Angabe eines Grundes), welche Ware zurückgeschickt wird. Der Rechnungsbetrag muss vollständig gezahlt werden. Eine Gutschrift kann erst nach Rücklieferung ins Lager erstellt werden und kann dann vom Kunden bei der nächsten Rechnung abgezogen werden.Reklamationen müssen sofort bei Lieferung oder innerhalb von 8 Tagen (ab Lieferungsdatum) schriftlich angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Für vergebliche Anfahrten von Lieferungen der Ware an den Kunden, die nicht abgenommen werden und der Kunde verschuldet hat, können Fahrtkosten anteilig in Rechnung gestellt werden: Diesbezüglich wird der Speditionstarif zur Berechnung zugrunde gelegt.
Qualitätsmängel:
Qualitätsmängel, die dem Kunden bekannt werden, sind schnellstens dem Lieferanten zur Kenntnis zu bringen.
Probeentnahmen:
Bei Probeentnahmen des Wirtschaftskontrolldienstes ist auf einer versiegelten Gegenprobe zu bestehen. Die Gegenprobe ist unverzüglich an Star Food Impex GmbH zu schicken.
Haltbarkeitsdauer:
Nach Erfahrungen namhafter Experten verweisen wir hierauf ESA-European Spice Association & ASTA-American Spice Trade Association, die folgende Haltbarkeitszeichen festgestellt haben: Für Gewürzkräuter 3 Jahre und für Gewürzmischungen sowie Zubereitungen 5 Jahre (unter idealen Lagerbedingungen). Für Reis und Hülsenfrüchte wurde eine Haltbarkeit (unter idealen Lagerbedingungen) in Höhe von 4-5 Jahren angegeben.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Bei Inhaberwechsel und Verkauf des Geschäftes an eine dritte Person verpflichtet sich der Kunde dem Käufer die Umstände des Eigentumsvorbehaltes im Vertrag dem Käufer schriftlich anzuzeigen und unseren Eigentumsvorbehalt zu erläutern. Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde bei Verkauf des Geschäftes inklusive des Warenbestandes der Firma Star Food Impex GmbH dies sofort schriftlich mitzuteilen. Für Schäden die der Firma Star Food Impex GmbH durch Nichteinhaltung dieser Meldung entstehen, haftet der Kunde mit seinem persönlichen Vermögen. Wenn die Ware bezahlt ist, entfällt diese Pflicht, dann muss der Kunde lediglich die Firma Star Food Impex GmbH informieren, dass der derzeitige Inhaber das Geschäft veräußert hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Dritte, sofern er die Rechnung an unseren Kunden für erstandene Ware noch nicht gezahlt hat. Unser Kunde tritt ohne Widerruf dann die Forderungen zwangsläufig an Star Food Impex ab. Mit der Lieferung und dem Kauf ist die Firma Star Food Impex GmbH ermächtigt, jederzeit die Räume des Kunden zu betreten, um die Ware abzuholen. Der Kunde verzichtet von vornherein auf die Ausübung seines Hausrechtes. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, der Firma Star Food Impex GmbH oder eines Vertreters jederzeit Zugang zu gestatten.